Aktuelle Corona Regeln seit dem 08. März 2021

Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie gelten bis zum 28. März 2021.

Masken im Alltag:
In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, im öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder einer FFP2-Maske (bzw. KN95- oder N95-Masken).

Kontaktbeschränkungen:
Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts sind mit einem weiteren Haushalt möglich. Insgesamt dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Das gilt auch für den Aufenthalt in der Öffentlichkeit.

In Regionen mit einer 7-Zage-Inzidenz von unter 35 können der eigene Hausstand mit zwei weiteren Haushalten zusammenkommen. Allerdings dürfen sich nicht mehr als zehn Personen treffen. Kinder bis 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt, Paare gelten als ein Hausstand.

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege
Seit dem 01. März sind Friseursalons unter Auflagen zur Hygiene, mit Reservierungen und unter Nutzung medizinischer Masken wieder geöffnet. Seit dem 08. März können bisher geschlossene körpernahe Dienstleistungsbetriebe öffnen.
Über die Öffnungsschritte entscheiden die Bundesländer.

Öffnungsschritte im Einzelhandel
Grundsätzlich bleibt der Einzelhandel bis zum 28. März geschlossen. Ausnahmen sind:

• Lebensmittelgeschäfte
• Getränkemärkte
• Drogerien
• Apotheken
• Babyfachmärkte
• Sanitäts- und Reformhäuser
• Optiker und Hörgeräteakustiker
• Abhol- und Lieferdienste

Ebenfalls öffnen können:
• Auto- und Fahrradwerkstätten
• Banken und Sparkassen
• Poststellen
• Reinigungen und Waschsalons

Seit dem 08. März können auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte sowie Fahrschulen wieder öffnen.

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner können weitere Öffnungsschritte im Einzelhandel durch die Länder erfolgen.

Gastronomie
Bei niedrigen Inzidenzwerten beginnt die Öffnung der Außengastronomie frühestens am 22. März. Bis dahin sind alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für der Verzehr zu Hause.

Schulen und Kitas
Über die Schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht an Schulen und die Ausweitung des Kita-Angebots entscheiden die Länder als Teil ihrer Kultushoheit.

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
Unternehmen sind verpflichtet, ein Hygienekonzept zu entwickeln und umzusetzen. Dabei gilt es, nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden zu vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen einzuhalten und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu minimieren.

Arbeitgeber müssen künftig überall, wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.

Bitte beachten Sie die Regeln in Ihrem Bundesland!

Bund und Länder werden am 24. März erneut beraten.

08.02.2021 Advanced Media AG / J.T.

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